KFZ-Steuer Rechner 2026
Berechnen Sie die jährliche KFZ-Steuer für Ihr Fahrzeug. Basierend auf dem aktuellen Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) mit dem progressiven CO₂-Stufenmodell.
Ihre KFZ-Steuer
Berechnung nach progressivem Stufenmodell (Erstzulassung ab 2021). CO₂-Freibetrag: 95 g/km.
So wird die KFZ-Steuer 2026 berechnet
Hubraum-Komponente
| Kraftstoff | je 100 ccm |
|---|---|
| Benzin | 2,00 € |
| Diesel | 9,50 € |
CO₂-Stufen (ab 2021)
| g/km über 95 | pro g/km |
|---|---|
| 1–20 (96–115) | 2,00 € |
| 21–40 (116–135) | 2,50 € |
| 41–60 (136–155) | 3,00 € |
| 61–80 (156–175) | 3,50 € |
| 81–100 (176–195) | 4,00 € |
| über 100 (>195) | 4,00 € |
Häufige Fragen zur KFZ-Steuer
Wie wird die KFZ-Steuer 2026 berechnet?
Die KFZ-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Hubraum-Komponente (2 €/100 ccm bei Benzin, 9,50 €/100 ccm bei Diesel) und der CO₂-Komponente (progressiv gestaffelt ab 95 g/km). Elektrofahrzeuge sind bis 2030 steuerbefreit.
Wann muss ich KFZ-Steuer zahlen?
Die KFZ-Steuer wird jährlich vom Hauptzollamt eingezogen, sobald ein Fahrzeug zugelassen ist. Sie wird per SEPA-Lastschrift abgebucht und ist für 12 Monate im Voraus fällig.
Sind Elektroautos steuerfrei?
Ja, reine Elektrofahrzeuge sind bis zum 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit. Danach wird eine gewichtsbasierte Steuer erhoben. Plug-in-Hybride sind NICHT steuerbefreit.
Was ist der CO₂-Freibetrag?
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 2021 sind die ersten 95 g/km CO₂ steuerfrei. Darüber wird ein progressiver Steuersatz angewandt, der von 2 € bis 4 € pro g/km reicht.
