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Garantie vs. Gewaehrleistung beim Autokauf: Ihre Rechte erklaert

Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung beim Auto: Fristen, Ansprueche, Beweislast und was beim Privatverkauf gilt.

Von TrueAutoVeröffentlicht: 6. April 2026Aktualisiert: 16. April 2026

Viele Autokaeufer verwechseln Garantie und Gewaehrleistung. Der Unterschied ist jedoch erheblich und kann im Schadensfall tausende Euro ausmachen.

Gewaehrleistung (gesetzlich)

Die Gewaehrleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenueber dem Verkaeufer, der nicht ausgeschlossen werden kann (B2C).

  • Dauer: 24 Monate ab Uebergabe (Neuwagen und Gebrauchtwagen beim Haendler)
  • Beweislast: Erste 12 Monate beim Verkaeufer (seit 2022 verlaengert), danach beim Kaeufer
  • Umfang: Alle Maengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe vorhanden waren
  • Anspruch: Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung oder Ruecktritt

Wichtig bei Privatverkauf

Bei Privatverkauf kann die Gewaehrleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden ("Gekauft wie gesehen"). Deshalb ist bei Privatkaeufen besondere Vorsicht geboten.

Garantie (freiwillig)

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Haendlers, die ueber die Gewaehrleistung hinausgeht.

Herstellergarantie

  • VW: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
  • Toyota: 3 Jahre / 100.000 km + bis zu 10 Jahre bei regelmaessiger Wartung
  • Hyundai/Kia: 5 Jahre / unbegrenzt km (Fahrzeuggarantie) + 7 Jahre / 150.000 km (Antrieb bei Kia)
  • BMW: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
  • Mercedes: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung

Haendlergarantie (Gebrauchtwagengarantie)

  • Meist 6-24 Monate
  • Oft auf bestimmte Baugruppen beschraenkt (Motor, Getriebe, Achsen)
  • Selbstbeteiligung moeglich (150-300 EUR pro Schadensfall)
  • Kosten: 300-1.000 EUR (oft im Kaufpreis enthalten)

Gewaehrleistung vs. Garantie: Die wichtigsten Unterschiede

  • Rechtsgrundlage: Gewaehrleistung ist gesetzlich, Garantie freiwillig
  • Ansprechpartner: Gewaehrleistung beim Verkaeufer, Garantie beim Hersteller/Garantiegeber
  • Umfang: Gewaehrleistung deckt alle Maengel bei Uebergabe, Garantie oft nur bestimmte Bauteile
  • Verschleiss: Normale Abnutzung ist weder von Gewaehrleistung noch Garantie abgedeckt

Tipps fuer den Autokauf

  1. Beim Haendlerkauf: Gewaehrleistung kann nicht ausgeschlossen werden
  2. Beim Privatkauf: Kaufvertrag genau lesen, Zustandsbericht anfertigen
  3. Garantiebedingungen vor dem Kauf genau lesen
  4. Wartungsintervalle einhalten, um Garantie nicht zu verlieren
  5. Maengel sofort schriftlich reklamieren

Beim Kauf auf TrueAuto sehen Sie, ob ein Fahrzeug vom Haendler (mit Gewaehrleistung) oder privat angeboten wird.

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